Frühförderung
Grundsätze der KomplexleistungIndividuelle Förderung von Geburt an
Eine Behinderung oder Entwicklungsauffälligkeit kann vielfältige Ursachen haben. Daher ist es wichtig, das Kind und seine Familie ganzheitlich zu betrachten, um ihnen in allen Bereichen die Hilfe zu geben, die sie wirklich brauchen.
Die Frühförderstelle für den Kreis Kleve war landesweit eine der ersten Einrichtungen, die interdisziplinäre Behandlungen von Säuglingen und Kleinkindern angeboten hat.
Seit dem 1.7.2007 führen wir unsere interdisziplinäre Frühförderung (IFF) als sogenannte Komplexleistung durch. Diese Komplexleistung richtet sich an mehrfach-förderbedürftige Säuglinge und Kleinkinder (von der Geburt bis zur Einschulung), die neben der heilpädagogischen Entwicklungsförderung auch medizinisch-therapeutische Unterstützung benötigen. Das bedeutet, neben der Heilpädagogik erhalten die Kinder auch Physiotherapie, Ergotherapie und/oder Logopädie. Diese Maßnahmen können entweder gleichzeitig, nacheinander oder im Wechsel und mit unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt werden.
Ärztin und Psychotherapeut machen unser Team komplett
Zur weiteren Betreuung stehen in unserem Hause Kinderärzte und Psychologen zur Verfügung, die sowohl im Rahmen der Eingangsdiagnostik als auch therapiebegleitend hinzugezogen werden können.
Die Arbeit der Kinderärzte liegt hauptsächlich im neurologischen und entwicklungsneurologischen Bereich. Sie sind in den interdisziplinären Fallgesprächen an der Therapieplanung beteiligt und haben die ärztliche Aufsicht über die Therapiemaßnahmen, die in der Frühförderstelle durchgeführt werden.
Die Psychologen arbeiten insbesondere diagnostisch. Im Rahmen der Diagnostik können spezifische Testverfahren eingesetzt werden um z.B. die allgemeine Entwicklung des Kindes, seine Bindungsmuster oder seine kognitiven Fähigkeiten zu überprüfen. Mithilfe spielerischer Angebote können die emotionalen und sozialen Fähigkeiten des Kindes analysiert werden.
In der Einrichtung wird nach einem systemischen Konzept gearbeitet. Das Kind wird im Kontext seiner Familie betrachtet. Wir fördern das Kind und bieten gleichzeitig auch den Eltern und Bezugspersonen Hilfe für ihren familiären Alltag an. Oftmals sind Eltern/Bezugspersonen durch das Verhalten des Kindes belastet und wissen nicht mehr weiter. Oder die Familie leidet unter einer Trennung/Scheidung oder anderen psychosozialen Belastungsfaktoren. In Gesprächen können Eltern/Bezugspersonen Verständnis für ihre Situation finden und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.
Ziel ist es, das familiäre Umfeld des Kindes positiv zu gestalten und damit gute Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kindes zu schaffen
Wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, wenden sie sich zunächst an den behandelnden Kinderarzt. Dieser entscheidet, ob eine Frühförderung als Komplexleistung für das Kind ratsam ist, und stellt eine Verordnung (ein „Rezept“) über eine Eingangsdiagnostik für die Komplexleistung aus. Diese Verordnung muss der Kinderarzt auf dem Verordnungsmuster M16 ausstellen. Es ist gewährleistet, dass weder die Kosten für die Eingangsdiagnostik noch die Kosten für die ggf. anschließenden Fördermaßnahmen in sein Heilmittelbudget einfließen. Allerdings dürfen während der gesamten Zeit der Komplexleistung für das Kind keine weiteren Heilmittel außerhalb der Frühförderung verordnet werden.
Der Text auf der ärztlichen Verordnung muss lauten: „Verordnung über die Eingangsdiagnostik interdisziplinäre Frühförderung.“ Zudem muss der Arzt eine Begründung für den heilpädagogischen Förderbedarf angeben und erläutern, warum der Einsatz von Heilmitteln (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) erforderlich ist.
Die Kostenübernahme ist geregelt
Die Eingangsdiagnostik wird über die Krankenkassen finanziert. Die Kosten
für die anschließenden Fördereinheiten teilen sich Landschaftsverband und Krankenkassen.
Der Förderverlauf wird dokumentiert
Bei Behandlungsbeginn wird eine Stammakte angelegt. Diese beinhaltet anamnestische Daten, therapeutische/pädagogische Befunde, Verlaufsdokumentationen zur Behandlung, Berichte sowie sämtliche Unterlagen zur Eingangsdiagnostik und ggf. Folgediagnostik und wird mit einer Abschlussdiagnostik beendet.
Abschluss der Frühförderung
Es gibt unterschiedliche Kriterien, die zur Beendigung der Frühförderung
führen, z.B.:
- Erreichen der Förderziele
- Aufnahme in einen heilpädagogischen Kindergarten
- Einschulung
- Elternwunsch
Schritt für Schritt zum Ziel:
vom Erstkontakt bis zum Ende der Frühförderung
Wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, wenden sie sich zunächst an den behandelnden Kinderarzt. Dieser entscheidet, ob eine Frühförderung als Komplexleistung für das Kind ratsam ist, und stellt eine Verordnung (ein „Rezept“) über eine Eingangsdiagnostik für die Komplexleistung aus.
Diese Verordnung muss der Kinderarzt auf dem Verordnungsmuster M16 ausstellen. Es ist gewährleistet, dass weder die Kosten für die Eingangsdiagnostik noch die Kosten für die ggf. anschließenden Fördermaßnahmen in sein Heilmittelbudget einfließen. Allerdings dürfen während der gesamten Zeit der Komplexleistung für das Kind keine weiteren Heilmittel außerhalb der Frühförderung verordnet werden.
Der Text auf der ärztlichen Verordnung muss lauten: „Verordnung über die Eingangsdiagnostik interdisziplinäre Frühförderung.“ Zudem muss der Arzt eine Begründung für den heilpädagogischen Förderbedarf angeben und erläutern, warum der Einsatz von Heilmitteln (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) erforderlich ist.
In der Frühförderstelle
Mit dieser Vorordnung wenden sich die Eltern dann an eine unserer Einrichtungen in Kevelaer, Kleve oder Rees und melden dort ihr Kind persönlich oder telefonisch an. Die Einrichtung in Kevelaer versorgt schwerpunktmäßig Kinder aus dem Südkreis Kleve. Die Kinder aus dem Nordkreis werden über die Nebenstelle in Kleve betreut. Unsere Reeser Einrichtung betreut vor allem Kinder aus dem Einzugsbereich Rees, Emmerich, Kalkar.
Mit den Eltern werden Termine für eine ausführliche interdisziplinäre Diagnostik vereinbart. Auf der Grundlage der Ergebnisse erstellen wir für das Kind einen individuellen Förder- und Behandlungsplan. Diesen schicken wir nach Zustimmung durch die Eltern zur Beantragung der Kostenübernahme an die Leistungsträger (Krankenkassen und Kreissozialamt).
Nachdem die Eltern den Bewilligungsbescheid erhalten haben, vereinbaren sie mit uns die Termine zu den Fördereinheiten. Damit wir gemeinsam die bestmögliche Förderung für das Kind erreichen, ist es wichtig, dass die Eltern regelmäßig und zuverlässig die vereinbarten Termine wahrnehmen.
Die Förderung und Behandlung des Kindes erfolgt nun auf der Grundlage des individuell erstellten Förder- und Behandlungsplans. Alle Elemente der Förderung und Behandlung werden von unseren Mitarbeitern/-innen erbracht. Die Behandlungen werden in der Regel ambulant in unseren Häusern angeboten. Sie können aber bei ärztlicher oder sozialer Notwendigkeit auch als Hausbesuch erfolgen. Zudem haben wir Kooperationsverträge mit einigen Kindergärten im Kreisgebiet geschlossen, so dass wir auch in diesen Kitas Komplexleistung erbringen können. Sowohl der Förderort als auch die notwendigen Fachbereiche und Frequenzen ergeben sich individuell für jedes Kind aus den Ergebnissen der Eingangsdiagnostik und werden im Förder- und Behandlungsplan dargestellt. Im Verlauf der Behandlung des Kindes spielen die Beratung der Eltern und Bezugspersonen sowie der Austausch und die Zusammenarbeit mit Ärzten, Kindergärten und anderen beteiligten Institutionen eine wichtige Rolle.
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Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH
Bury-St.-Edmunds-Straße 11
47623 Kevelaer
Telefon (02832 ) 4228
Fax (02832) 4584
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